VeranstaltungstechnikMueller Landkreis Leipzig
Veran​stal​tungs​technik​Mueller

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Spezielle Geschäftsbedingungen

Stand 21.02.2019

AGB Die AGB als pdf
SGB Personal Die SGB Personal als pdf
SGB Personal Die SGB Personal als pdf

Die AGB von VeranstaltungstechnikMueller, Inhaber Bernhard Müller

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit VeranstaltungstechnikMueller, Inhaber Bernhard Müller, Margarethenhain 1, 04571 Rötha OT Espenhain (der Vermieter). Davon abweichende Bedingungen des Mieters/Kunden haben keine Gültigkeit. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von VeranstaltungstechnikMueller.

2. Vertragsabschluss

Angebote von VeranstaltungstechnikMueller sind stets unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung begründet. Ein Mietvertrag kommt ebenfalls mit Ausführung der Lieferung bzw. bei Abholung durch den Kunden zustande. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen als auch die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern sowie Irrtümern bleiben vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Textform und sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

3. Rücktritt vom Vertrag

Beim Rücktritt des Kunden von einem bestätigten Auftrag wird eine Abstandsgebühr fällig. Die Abstandsgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts (Stornierung). Bei einer Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn beträgt die Abstandsgebühr 20% des Auftragswertes. Bei einer Stornierung bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn beträgt die Abstandsgebühr 35% des Auftragswertes. Bei einer Stornierung bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn beträgt die Abstandsgebühr 50% des Auftragswertes. Bei einer Stornierung bis spätestens 1 Tag vor Mietbeginn beträgt die Abstandsgebühr 75% des Auftragswertes. Bei einer Stornierung am Tag des Mietbeginns oder danach wird der Auftrag voll abgerechnet. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des Rücktritts in Textform bei uns maßgeblich. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt des Rücktrittes fällig. Es ist dem Mieter freigestellt nachzuweisen, dass für uns ein finanzieller Schaden durch den Rücktritt überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ausfällt als der entsprechende Abstandsbetrag.

4. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Kunden bzw. bei Übergabe im Ladengeschäft und endet zum, im Auftrag vereinbarten, Zeitpunkt der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden im Ladengeschäft. Die Übergabe und Rücknahme der Mietgegenstände erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu den regulären Öffnungszeiten.

5. Preise und Kaution

Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Bruttopreise in Euro inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von aktuell 19% und gelten als freibleibend. Irrtümer vorbehalten. Die Kaution beträgt das fünffache des Tagesmietpreises. Von der Höhe der Kaution kann nach Absprache abgewichen werden. Die Kaution wird dem Mieter, nach Wiedereingang der Geräte in unversehrtem Zustand inklusive allen Zubehörs, zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der aktuellen Preisliste von VeranstaltungstechnikMueller fällig, der von der Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.

6. Aufgaben und Pflichten des Mieters

Der Mieter überprüft die Mietgegenstände bei der Übernahme in den Geschäftsräumen auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel bei der Übernahme nicht ausdrücklich gerügt werden. Mängelrügen sind nach Verlassen der Geschäftsräume ausgeschlossen mit Ausnahme von versteckten Mängeln, welche unverzüglich nach Feststellung dem Vermieter anzuzeigen sind, andernfalls gelten sie als vom Mieter verursacht. Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenständen. Alle während der Mietzeit auftretenden Defekte oder Schäden an den Mietsachen bzw. der Verlust von Mietgegenständen, sind dem Vermieter unverzüglich in Textform mitzuteilen, unabhängig davon, ob der Mieter den Schadensfall zu vertreten hat oder nicht. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den Mietgegenständen während der Mietzeit, welche über die normale Abnutzung hinausgehen. Die Mietsachen sind von entsprechendem Fachpersonal nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu installieren und einzusetzen. Am Ende der Mietzeit sind die Mietobjekte inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem und sauberen Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Mietgegenstände bzw. Zubehörteile werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt (auch bei Diebstahl und Raub). Eine Untervermietung ist ohne schriftliche Genehmigung von uns nicht gestattet. Dies gilt ebenso für die Verbringung und den Einsatz der Mietgeräte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Mietsachen auf dessen Kosten zurückzunehmen.

7. Haftungsausschlüsse

Wir haften nicht für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem ordnungsgemäßen als auch dem nicht ordnungsgemäßen Mietgebrauch ergeben können. Schadenersatzansprüche aus solchen Schäden sind ausgeschlossen. Bei Ausfall eines Mietgerätes trotz sachgemäßer Nutzung haften wir maximal in Höhe des vereinbarten Mietpreises. Wir übernehmen keine Haftung oder Schadenersatzansprüche bei
a) dem Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B. durch Nichtverfügbarkeit von Geräten wegen verspäteter Rückgabe von Vormietern oder auftretenden Funktionsstörungen bzw. Totalausfall des Mietgegenstandes,
b) Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden,
c) unvorhersehbare Verzögerungen der Anlieferung.
Jeder sich daraus ergebende Folgeschaden des Mieters, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn geht zu Lasten des Mieters. Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA) gehen zu Lasten des Veranstalters.

8. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, in bar bei Rückgabe der Waren zu leisten. Sofern eine Kaution gestellt wurde, wird diese mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.

9. Datenschutz

Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass VeranstaltungstechnikMueller seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten intern speichert und automatisch verarbeitet welche für die Durchführung des Mietvertrages erforderlich sind.

10. Schlussbestimmungen

Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Textform. Erfüllungsort ist der Firmensitz von VeranstaltungstechnikMueller in 04571 Rötha OT Espenhain. Es gilt deutsches Recht.

Prüfplakette BGV-C1
Stand 02.08.2022

AGB Die AGB als pdf
SGB Personal Die SGB Personal als pdf

Spezielle Geschäftsbedingungen Personal − SGB Personal

1. Geltungsbereich

Diese Speziellen Geschäftsbedingungen Personal gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sofern im Auftrag des Kunden von VeranstaltungstechnikMueller Personal z.B. für Transport, Auf- und Abbau, Installation oder Betreuung einer Veranstaltung (usw.) eingesetzt wird.

2. Arbeitszeiten

Wir kalkulieren die notwendigen Arbeitszeiten, beginnend mit dem Einladen der Technik, über die Anfahrt zum Veranstaltungsort sowie den Auf- und Abbau bis zum Rücktransport gewissenhaft und berücksichtigen insbesondere unsere Erfahrungswerte. Grundlage für die Kalkulation ist ein normaler Arbeitsablauf ohne unnötige Verzögerungen.

3. Verzögerungen

Bei unerwarteten Verzögerungen im Arbeitsablauf, welche von uns nicht zu beeinflussen sind, werden die entstehenden Mehraufwendungen (z.B. längere Arbeitszeit, mehr Personalbedarf) dem Kunden in Rechnung gestellt. Gründe für Verzögerungen, welche wir nicht beeinflussen können, sind beispielsweise: blockierte Anlieferzonen, defekte Fahrstühle, andere Gewerke welche unsere Arbeiten blockieren, Verspätungen von Künstlern oder Moderatoren, kein Ansprechpartner vor Ort, kein Zugang zu den Stromanschlüssen, kurzfristige Änderungswünsche des Kunden, ect.
Unberücksichtigt bleiben Stau auf der Straße/Autobahn und Arbeitsverzögerungen für welche wir direkt verantwortlich sind.

4. Mitwirkung des Kunden

Es ist im Interesse des Kunden unnötige Verzögerungen für uns bestmöglich zu vermeiden. Um dies zu erreichen bitten wir um sämtliche Unterlagen die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten ermöglichen wie z.B. Grundrisse mit Rettungs- und Anfahrtswegen, technische Zeichnungen und Berechnungen, relevante Auflagen, sowie detaillierte Ablaufpläne. Der Kunde ist bei Arbeiten von mehreren Gewerken für die Koordination nach §6 BGV A1 zuständig.

5. Arbeitsumfang

Von uns werden alle üblichen Arbeiten ausgeführt, welche auch im Angebot genannt und z.B. für die Errichtung einer Bühne notwendig sind. Darüber hinausgehende Arbeiten, wie beispielsweise das Einholen von Genehmigungen oder weitere Arbeiten, welche der Kunde vor Ort wünscht, können nach Rücksprache gerne ausgeführt werden. Der entstehende Mehraufwand an Arbeitsstunden und ggf. zusätzlich benötigtes Material wird aufgeschlagen.

6. Übernachtung/Verpflegung

Sofern Übernachtungen vor Ort notwendig sind, werden die Kosten hierfür mit ausgewiesen. Die Verpflegung unseres Personals vor Ort ist in den Arbeitsstunden bereits einkalkuliert.

7. Sicherheitsvorschriften

Unser Personal ist angehalten die einschlägigen Arbeits- und Sicherheitsvorschriften, sowie Richtlinien und Empfehlungen z.B. von den Berufsgenossenschaften einzuhalten. Tätigkeiten, welche gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, werden von unserem Personal nicht ausgeführt. Der Veranstaltungsort selbst muss den Bestimmungen laut DGUV Regel 115-002 (DGUV V17, ehemals BGV-C1) entsprechen.

8. Genehmigungen

Soweit keine anderen Vereinbarungen bestehen, sind Genehmigungen von Behörden, öffentlichen Einrichtungen oder anderen, welche zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, vom Kunden im Voraus zu beschaffen und uns, soweit es für unsere Arbeiten erforderlich ist, zur Verfügung zu stellen. Relevante Auflagen und weitere Vereinbarungen bezüglich der Veranstaltung sind uns ebenfalls zu übermitteln. Abgebrochene oder untersagte Veranstaltungen aufgrund von unerfüllten Auflagen oder fehlenden Genehmigungen, für welche wir nicht verantwortlich sind, werden von uns voll abgerechnet.